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Beats Biblionetz - Aussagen

ENpS-Rollout 13: Lassen Sie die Studierenden einen Benutzungsvertrag unterschreiben

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iconBemerkungen

Beat Döbeli HoneggerUm die Selbstverantwortung der Studierenden zu betonen, aber auch um klare Grenzen zu setzen, sollten die Studierernden einen Benutzungsvertrag unterschreiben.
Notebooks sind ein mächtiges Werkzeug, mit dem sich viel Spannendes, aber eben auch Verbotenes oder Unerwünschtes bewerkstelligen lässt. Es ist wichtig, dass die Schule hier klare Regeln ausarbeitet und die Studierenden in Form eines Benutzungsvertrags daran bindet.
Der Benutzungsvertrag sollte nicht zehn Seiten juristischer Formulierungen inkl. Kleingedrucktem umfassen. Stattdessen sollte er in leicht verst ändlicher Sprache die wichtigsten Punkte der erlaubten Notebookverwendung und der damit verbundenen Pflichten aufführen und an die Selbstverantwortung der Studierenden appellieren.
Die Studierenden sollen den Benutzungs-Vertrag lesen und unterschreiben, wenn sie die Notebooks erhalten. Die Einführungsschulung ist dafür eine gute Gelegenheit bei der die wichtigsten Punkte des Vertrags auch vorgestellt und begründet werden können.
Je nach Alter der Studierenden ist es empfehlenswert, den Benutzungsvertrag auch durch die Eltern unterschreiben zu lassen.
Von Beat Döbeli Honegger, Rolf Stähli in der Broschüre Empfehlungen zur Planung und Umsetzung eines Ein-Notebook-pro-Studentin Programms (2001)
Heike SchaumburgDoreen PrasseVerbindliche, schulweite Regeln etablieren: Der Unter richt mit Notebooks weist Besonderheiten auf, die weder Schüler noch Lehrer aus dem „normalen“ Unterricht kennen. Die Geräte bieten ein erhöhtes Ablenkungspotenzial, mit dem Schüler und Lehrer umzugehen lernen müssen. Es muss in zentralen Verzeichnissen gemeinsam gearbeitet und auf den eigenen Geräten Ordnung in den Dateien gehalten werden. Schließlich kommen mit den Notebooks auch Geräte in die Schule, mit denen sich jugendgefährdendes oder urheberrechtlich geschütztes Material problemlos verteilen lässt. Deshalb ist es wichtig, für den Umgang und speziell den Unterricht mit Notebooks Regeln zu etablieren. Regeln für die Gestaltung des Unterrichts betreffen z. B. den Beginn und das Ende des Unterrichts (wann die Geräte aus den Schränken bzw. Mappen geholt und gestartet werden), die Verwahrung der Notebooks (ob sie nach Stundenende wieder eingeschlossen/verstaut werden sollen, dass Lehrerinnen und Lehrer eine bestimmte Zeitspanne am Ende einräumen, um Daten zu speichern) oder den Umgang mit den Geräten in Phasen des Klassengesprächs und während Präsentationen (z. B. dass alle Schüler die Deckel der Geräte in solchen Phasen zu schließen haben). Auch dafür, wo und wie Daten in zentralen Verzeichnissen zu speichern sind, wie lange sie dort verbleiben, wer sie löschen darf und was wo lokal zu speichern ist, sollten klare Vorgaben gemacht werden, um den Schülern zu helfen, eine übersichtliche Datenstruktur auf ihren Geräten und in gemeinsamen Verzeichnissen zu etablieren. Weiterhin gehört zu den wichtigen schulweiten und privaten Nutzungsregeln natürlich die Selbstverpflichtung, die Notebooks nicht zu nutzen, um jugendgefährdendes oder durch das Urheberrecht geschütztes Material zu verteilen, und auf Datensicherheit zu achten. Die Erfahrung der von uns untersuchten Schulen zeigt, dass Regeln insgesamt als hilfreich und wichtig erachtet werden. Sie lassen sich dabei besser durchsetzen, wenn sie schulweit etabliert sind. Bewährt hat sich auch, die Regeln mit den Schülern zu diskutieren und sie anschließend unterschreiben zu lassen, um ihre Verbindlichkeit zu erhöhen.
Von Heike Schaumburg, Doreen Prasse, Karin Tschackert, Sigrid Blömeke in der Broschüre Lernen in Notebook-Klassen (2007)

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Ein Notebook pro StudentIn (ENpS)

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