Für ein griffiges LeistungsschutzrechtAndreas Häuptli
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Zusammenfassungen
In der Schweiz besteht in der kommenden Session im Ständerat die Chance für einen fairen Deal zwischen den internationalen Plattform-Giganten und der Schweizer Medienbranche.
Das Leistungsschutzrecht, das die Verleger fordern, ermöglicht der Medienbrache auf Augenhöhe mit den Silicon-Valley-Playern zu verhandeln.
Auf EU-Ebene ist dieses Recht auf der Zielgeraden, weil klar ist, dass die Produktion von demokratie-relevanten Informationen eine Leistung ist – und daher eben ein Leistungsschutzrecht verdient.
Trotz all den vernünftigen und plausiblen Argumenten aus der Branche und von Experten werden von den Gegnern Behauptungen verbreitet, dass sich die Displays eindunkeln. Ein paar dieser Mythen möchte ich hier widerlegen.
Von Andreas Häuptli im Text Für ein griffiges Leistungsschutzrecht (2019) Das Leistungsschutzrecht, das die Verleger fordern, ermöglicht der Medienbrache auf Augenhöhe mit den Silicon-Valley-Playern zu verhandeln.
Auf EU-Ebene ist dieses Recht auf der Zielgeraden, weil klar ist, dass die Produktion von demokratie-relevanten Informationen eine Leistung ist – und daher eben ein Leistungsschutzrecht verdient.
Trotz all den vernünftigen und plausiblen Argumenten aus der Branche und von Experten werden von den Gegnern Behauptungen verbreitet, dass sich die Displays eindunkeln. Ein paar dieser Mythen möchte ich hier widerlegen.
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Begriffe KB IB clear | Demokratiedemocracy , Leistungsschutzrecht , Medienmedia , SchweizSwitzerland , Verlagepublisher |
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Für ein griffiges Leistungsschutzrecht: Artikel als Volltext (: , 632 kByte; : 2021-03-21) |
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Beat und dieser Text
Beat hat Dieser Text während seiner Zeit am Institut für Medien und Schule (IMS) ins Biblionetz aufgenommen. Er hat Dieser Text einmalig erfasst und bisher nicht mehr bearbeitet. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. Eine digitale Version ist auf dem Internet verfügbar (s.o.). Aufgrund der wenigen Einträge im Biblionetz scheint er es nicht wirklich gelesen zu haben. Es gibt bisher auch nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.