BYOD in der Schule - eine rechtliche EinordnungPeter Hofmann
Zu finden in: Bildung Schweiz 12/2016 (Seite 33 bis 33), 2016
|
|
Diese Seite wurde seit 6 Jahren inhaltlich nicht mehr aktualisiert.
Unter Umständen ist sie nicht mehr aktuell.
Zusammenfassungen
Das Konzept des «Bring Your Own Device» BYOD gibt es schon länger. Die
rechtlichen Fragen, die damit auftauchen, sind jedoch nicht abschliessend
geklärt.
Von Klappentext in der Zeitschrift Bildung Schweiz 12/2016 (2016) im Text BYOD in der Schule - eine rechtliche Einordnung Bemerkungen
In diesem Artikel geht es nur um die Geräte von Lehrpersonen. Schülergeräte werden nicht thematisiert.
Von Beat Döbeli Honegger, erfasst im Biblionetz am 08.12.2016Dieser Zeitschriftenartikel erwähnt ...
Begriffe KB IB clear | BYODbring your own device , Datensicherheit , Informatikcomputer science , Informatik & Recht , IT-Sicherheit , Recht , Schuleschool , TabletTablet |
Dieser Zeitschriftenartikel erwähnt vermutlich nicht ...
Nicht erwähnte Begriffe | Informatik-Didaktik, Informatik-Unterricht (Fachinformatik), iPad, LehrerIn, Tablets in education, Unterricht |
Tagcloud
Volltext dieses Dokuments
Anderswo suchen
Beat und dieser Zeitschriftenartikel
Beat hat Dieser Zeitschriftenartikel während seiner Zeit am Institut für Medien und Schule (IMS) ins Biblionetz aufgenommen. Beat besitzt kein physisches, aber ein digitales Exemplar. (das er aber aus Urheberrechtsgründen nicht einfach weitergeben darf). Aufgrund der wenigen Einträge im Biblionetz scheint er es nicht wirklich gelesen zu haben. Es gibt bisher auch nur wenige Objekte im Biblionetz, die dieses Werk zitieren.